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Markenrecht – Schutz Ihrer Marken und Kennzeichen
Das Markenrecht schützt die Bezeichnungen von Produkten und Unternehmen. Als Marke geschützt werden können beispielsweise alle Zeichen und Wörter (insbesondere Namen), Abbildungen, einzelne Buchstaben, auch als Abkürzung, Zahlen und Symbole sowie Form, Farbe oder Verpackung einer Ware.
Marken müssen Unterscheidungskraft aufweisen – sie müssen geeignet sein, die Dienstleistungen oder Waren oder eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden. Das Markengesetz schützt außerdem geschäftliche Bezeichnungen, das heißt
• Unternehmenskennzeichen (Name, Firma oder andere Bezeichnung eines Unternehmens)
• Werktitel (Bezeichnungen von Druckschriften, Film-, Ton- oder Bühnenwerken)
und geographische Herkunftsangaben, die zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden.
Wegen des strengen Prioritätsgrundsatzes im Markenrecht setzen sich bei Vorliegen von Verwechselungsgefahr in der Regel ältere Marken gegen jüngere durch. Schützen Sie deshalb Ihre Marken und sonstigen Kennzeichen, bevor es ein anderer tut!
Der Erwerb einer Marke gewährt dem Inhaber das exklusive Recht, es Dritten zu untersagen, identische oder ähnliche Zeichen für entsprechende Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.
Was können wir für Sie tun?
Markenberatung
Wir beraten die Inhaber etablierter Marken beim Ausbau und der Pflege ihres Markenportfolios. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Markenstrategie, um eine optimale Schutzwirkung zu erzielen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Markenrecherche, um Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktitel zu finden, die der Eintragung der neu anzumeldende Marke möglicherweise im Weg steht; in solchen Fällen kann schon die geringfügige Änderung des zu schützenden Zeichens oder des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses helfen.
Anmeldung einer deutschen Marke, Unionsmarke (EU-Marke) oder internationalen Registrierung (IR-Marke) beim DPMA, EUIPO oder der WIPO nach einer individuellen Beratung und Recherche, nach Bedarf national oder international. Bei einem Widerspruch gegen die Markenanmeldung durch Dritte setzen wir die Anmeldung der Marke gegen den Widerspruch durch.
Wir beobachten den Markt genau und überwachen die Anmeldung neuer Marken in Deutschland, Europa und weltweit; nach Absprache mit unseren Mandanten führen wir Widerspruchsverfahren gegen verwechslungsfähige Marken.
Wir überwachen sämtliche Fristen und informieren unsere Mandanten rechtzeitig. Außerdem übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den zuständigen Markenämtern und Dritten und nehmen rechtzeitig Markenverlängerungen vor.
Konsequente Durchsetzung der Unterlassungsansprüche sowie der Vernichtungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche unserer Mandanten mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung, Grenzbeschlagnahme und Klage bei Markenverletzungen.
Durch Beschlagnahme von markenverletzender Ware bereits bei der Einfuhr oder Ausfuhr an der Grenze lässt sich effektiv verhindern, dass diese auf den deutschen bzw. europäischen Markt gelangt oder diesen verlässt.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Einräumung, dem Erwerb und der Veräußerung von Markenlizenzen und formulieren und verhandeln Markenlizenzverträge für unsere Mandanten.
Löschungsantrag und Löschungsklage
wegen Nichtigkeit der Marke aufgrund absoluter Schutzhindernisse, wegen Nichtbenutzung (Verfall) oder des Bestehens älterer Rechte
Abgrenzungsvereinbarung und Vorrechtsvereinbarung
Einvernehmliche Lösung einer markenrechtlichen Auseinandersetzung, die für alle Beteiligten wirtschaftlich sinnvoll sein kann
Abwehr unberechtigter Abmahnungen, einstweiliger Verfügungen und Klagen
wegen angeblicher Markenverletzungen und Verteidigung der Marken unserer Mandanten in Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren. Vielleicht ist Ihr Gegner uns auch schon bekannt.
Eine Erstberatung im Markenrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um das Thema Markenrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Kanzlei für Markenrecht in Düsseldorf und unsere Kanzlei für Markenrecht in Duisburg (Zweigstelle) befinden sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem unter anderem die folgenden Städte gehören: Markenrecht Düsseldorf, Markenrecht Duisburg, Markenrecht Hilden, Markenrecht Langenfeld, Markenrecht Kaarst, Markenrecht Meerbusch, Markenrecht Neuss, Markenrecht Ratingen, Markenrecht Mönchengladbach, Markenrecht Viersen, Markenrecht Krefeld, Markenrecht Kempen, Markenrecht Wuppertal, Markenrecht Mettmann, Markenrecht Erkrath, Markenrecht Haan, Markenrecht Remscheid, Markenrecht Solingen, Markenrecht Velbert, Markenrecht Dinslaken, Markenrecht Mülheim, Markenrecht Oberhausen und Markenrecht Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf und Duisburg. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Markenrecht Dortmund, Bremen, Markenrecht Köln, Dresden, Markenrecht Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Markenrecht Essen, Frankfurt und München beraten.