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Markenanmeldung

Mit einer eingetragenen Marke haben Sie das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Dritten kann der Inhaber einer Marke die Nutzung der geschützten Zeichenfolge für Waren und Dienstleistungen untersagen, die zumindest denjenigen ähnlich sind, für die sie eingetragen ist. Ältere Marken setzen sich wegen des Prioritätsgrundsatzes bei Verwechselungsgefahr in der Regel gegen jüngere durch. Schützen Sie deshalb Ihre Marken, bevor es ein anderer tut.

Markenform

Als Marke geschützt werden können Zeichen und Wörter, Namen, Abbildungen, Logos, Buchstabkombinationen sowie Zahlen und Symbole, soweit sie Unterscheidungskraft aufweisen, also geeignet sind, die Dienstleistungen oder Waren eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden. Folgende Markenformen werden häufig verwendet:


  •  Eine Wortmarke besteht nur aus Buchstaben, Zahlen oder anderen Schriftzeichen ohne grafische Elemente, während

  •  eine reine Bildmarke ausschließlich grafische Elemente hat;

  •  eine Wort-/Bildmarke kombiniert Textelemente mit grafischen Elementen.

  •  Weniger verbreitete Markenformen sind etwa 3D-Marken und reine Farbmarken.


Eine Marke wird nur dann eingetragen, wenn sie grafisch darstellbar ist und keine absoluten Schutzhindernisse bestehen wie etwa Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft, ein Freihaltebedürfnis für die zu schützende Zeichenfolge, welches aus ihrem beschreibenden Charakter für die fraglichen Waren und Dienstleistungen resultiert, oder eine Täuschungsgefahr.

Kollisionsrecherche

Unerheblich ist im Rahmen der Markenanmeldung zunächst, ob Ihre anzumeldende Marke fremde, bereits bestehende Marken oder andere Kennzeichen Dritter verletzt.


Dennoch sollte das vor der Anmeldung im Rahmen einer Markenrecherche (Kollisionsrecherche) überprüft werden, weil der betroffene Dritte der Markeneintragung bei Vorliegen derartiger relativer Schutzhindernisse möglicherweise widersprechen oder später im Rahmen eines Löschungs- oder Verletzungsverfahrens gegen Ihre Marke vorgehen wird. Die dadurch entstehenden Kosten übersteigen die durch eine Kollisionsrecherche verursachten Kosten in der Regel um ein Vielfaches und lassen sich ganz einfach vermeiden.

Territoriale Reichweite

Die Entscheidung über die Reichweite Ihrer Marke ist von erheblicher Bedeutung – der Markenschutz endet an der Landesgrenze. Wo Sie Ihre Marken anmelden, hängt also im Wesentlichen davon ab, wo Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen in absehbarer Zeit, also innerhalb der nächsten fünf Jahre (der Benutzungsschonfrist) absetzen wollen – in Deutschland, der EU oder anderen Ländern.

Eintragungsverfahren

Nationale Marken werden beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) angemeldet. Nach Eingang der Anmeldung und Zahlung der Anmeldegebühren (300 € für bis zu drei Klassen) prüft die Markenstelle des DPMA, ob die Marke eintragungsfähig ist. Wenn der Eintragung keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen, wird die Marke in das Markenregister eingetragen und die Eintragung veröffentlicht; Sie erhalten schließlich eine Urkunde über die Markeneintragung. Die Schutzdauer einer deutschen Marke beträgt 10 Jahre. Sie kann immer wieder um 10 Jahre verlängert werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Markenanmeldung beim DPMA: Marke schützen in Deutschland.


Unionsmarken (EU-Marke) werden beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office, EUIPO) in Alicante, Spanien angemeldet, und zwar für alle Mitgliedsstaaten der EU. Die Schutzdauer einer Unionsmarke beträgt 10 Jahre und kann immer wieder um 10 Jahre verlängert werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Markenanmeldung beim EUIPO: EU-Marke schützen in Europa.


Internationale Marken (IR-Marke) werden bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) anzumeldet. Die Eintragung wird in der „Gazette des marques internationales“ veröffentlicht. Wenn der gewünschte Markenschutz gewährt wird, entspricht die IR-Marke einer nationalen Marke in dem jeweiligen Land. Die Schutzdauer einer IR-Marke beträgt bei einer Anmeldung nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) zwanzig Jahre und bei einer Anmeldung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) zehn Jahre; sie kann beliebig oft verlängert werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Markenanmeldung bei der WIPO: IR-Marke international schützen.

Was können wir für Sie tun?

Die mit einer fehlerhaften Markenanmeldung einhergehenden Risiken lassen sich durch anwaltliche Beratung minimieren. Wir beraten unsere Mandanten zunächst, in welcher Form ihre Marke angemeldet werden soll.


Dabei sind viele Fragen zu klären, etwa welche Markenform die richtig ist: am häufigsten kommen Wortmarke, Wort-/Bildmarke und Bildmarke vor. Wichtig ist weiter, wo die Marke geschützt werden soll, also ihr regionaler Schutzbereich – Deutschland, Europa oder andere Länder? Zu klären ist auch, wie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis formuliert werden soll, insbesondere ob ein enger oder weiter Schutzumfang sinnvoll ist. Schließlich stellt sich die Frage, ob der Schutz der Marke auf andere Länder erstreckt werden soll, sobald sie angemeldet ist.


Nach Klärung dieser Fragen prüfen wir zunächst im Rahmen einer Markenrecherche, ob sich die anzumeldende Marke mit anderen, bereits eingetragenen Marken ganz oder teilweise überschneidet. Danach führen wir die Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO oder der WIPO durch.


Eine Erstberatung im Markenrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Nach der Eintragung: Überwachung Ihrer Marke

Einmal eingetragene Marken wollen gepflegt und geschützt werden. Deshalb beoachten wir im Rahmen der Markenüberwachung die Anmeldung neuer Marken und führen nach Absprache mit Ihnen Widerspruchsverfahren gegen die Anmeldung solcher Marken, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit Ihren Marken besteht, und Löschungsverfahren gegen löschungsreife Marken wegen Nichtkeit oder Verfalls. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Verfolgung von Markenverletzungen – Markenschutz.


Wir übernehmen auch gerne die Markenverwaltung Ihres vollständigen Markenportfolios, d.h. wir überwachen sämtliche Fristen und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den jeweiligen Markenämtern und Dritten.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um das Thema Markenrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Kanzlei für Markenrecht in Düsseldorf und unsere Kanzlei für Markenrecht in Duisburg (Zweigstelle) befinden sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem unter anderem die folgenden Städte gehören: Markenrecht Düsseldorf, Markenrecht Duisburg, Markenrecht Hilden, Markenrecht Langenfeld, Markenrecht Kaarst, Markenrecht Meerbusch, Markenrecht Neuss, Markenrecht Ratingen, Markenrecht Mönchengladbach, Markenrecht Viersen, Markenrecht Krefeld, Markenrecht Kempen, Markenrecht Wuppertal, Markenrecht Mettmann, Markenrecht Erkrath, Markenrecht Haan, Markenrecht Remscheid, Markenrecht Solingen, Markenrecht Velbert, Markenrecht Dinslaken, Markenrecht Mülheim, Oberhausen und Markenrecht Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf und Duisburg. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.